Home | Impressum | Datenschutzerklärung
Sie sind hier: Home // Referenzen // WRRL

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Es geht um den guten Zustand der Gewässer. Dieser ist das Ziel der so genannten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die die EU im Jahr 2000 beschlossen hat. Bis 2009 müssen für jedes Wassereinzugsgebiet ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm erstellt werden, wie die Ziele der WRRL zu erreichen sind. Über die "Umsetzung der EU-Wasserrichtlinie im Bereich der Oberen Blies, Nahe und Glan" informierten Vertreter des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie der Universität des Saarlandes. Auf der Veranstaltung im Kulturzentrum Alsfassen wurde deutlich, dass bei der Realisierung der Maßnahmen Kosten auf die Kommunen zukommen werden.

Hohe Nährstoffkonzentration

"Wir haben ein großes Problem im Bereich der Nährstoffe: Nitrat, Ammonium und Phosphate", sagte LUA-Mitarbeiter Hans-Rainer Kirn zum Zustand der Oberen Blies. Grund hierfür könne "eventuell" die Landwirtschaft sein. Aber in jedem Fall müsse etwas getan werden, um die Vorgaben der WRRL zu erfüllen. Die "relativ einfachen Maßnahmen" gegen zu hohe Nährstoffkonzentrationen "können viel Geld kosten", sagte Kirn. In diesem Zusammenhang stellte er fest, dass bei den Kläranlagen "noch vieles im Argen" läge. Ralf Franzen, ebenfalls vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, hielt es für möglich, dass die Kläranlagen künftig zusätzliche beziehungsweise schärfere Grenzwerte einhalten müssen.
Mit anderen Messergebnissen zeigten sich die Vertreter des LUA zufrieden. Keine Probleme gebe es im Gebiet der Oberen Blies bei den so genannten "prioritär gefährlichen Stoffen", beispielsweise Nickel oder Blei. Und auch bei der Qualität und Quantität des Grundwassers seien im Sinne der WRRL keine Maßnahmen erforderlich - im Gegensatz zur Biologie.

Kommunen gefordert

In diesem Bereich geht es unter anderem um die Durchgängigkeit von Gewässern für Fische, die beispielsweise durch ein Wehr verhindert wird. Auf einer Karte konnte man im Kulturzentrum sehen, wo "Durchgängigkeitsstörungen" an der Oberen Blies und den Nebengewässern bestehen. "Klar, Kommunen sind hier gefordert. Sie wollen es noch nicht so ganz wissen", sagte Adam Schmitt vom LUA.
Auf 100 bis 3000 Euro bezifferte Walter Köppen vom Umweltministerium die Spanne, die die aktive Renaturierung eines laufenden Gewässermeters kostet. Angesichts dieser Summen solle ein anderer Schwerpunkt gesetzt werden, so Bernhard Mende von der Uni Saarbrücken. Man wolle Bedingungen realisieren, "dass die Natur es von selbst schafft". Voraussetzung für diese Art der Renaturierung sei Platz, damit sich Gewässerabschnitte in die Breite entwickeln könnten. "Es wird keine Landenteignungen geben", sagte Mende, wenngleich Eigentumsrechte, beispielsweise von Landwirten, berührt sein werden. Man denke in diesem Fall an Ausgleichsmaßnahmen.
Werden die Kommunen allein für die Kosten der WRRL-Umsetzung aufkommen müssen? Nein, es werde Zuschüsse vom Land geben, so Walter Köppen vom Umweltministerium. Zudem könnten im Rahmen des Leader-Programms europäische Gelder fließen.

Info
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 23. Oktober 2000 regelt den EU-weiten Schutz für das Gut Wasser. Sie ist die Grundlage für eine nachhaltige und länderübergreifende Wasserpolitik in Europa. Neun Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie müssen für jedes Wassereinzugsgebiet ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm aufgestellt sein, in die die Resultate von Analysen und Studien einfließen. Die WRRL nennt konkrete Umweltziele. Beispielsweise soll beim Grundwasser das Einleiten von Schadstoffen begrenzt beziehungsweise weitgehend verhindert werden. Für die Oberflächenwasserkörper (das sind einheitliche und bedeutende Abschnitte eines Gewässers) gilt unter anderem ein Verschlechterungsverbot. Vielmehr sei ein "guter Zustand" zu erreichen. Qualitätskomponenten für den ökologischen Status quo von Oberflächenwasserkörpern sind: die Biologie (unter anderem die Durchgängigkeit für Fische), die Hydromorphologie (beschreibt die tatsächlichen Gegebenheiten eines Gewässers, z.B. die Uferbefestigung) sowie die Chemie beziehungsweise die physikalische Chemie (z.B. der Sauerstoffgehalt, die Temperatur oder die Schadstoffkonzentration). Bei "erheblich veränderten Wasserkörpern", zum Beispiel Talsperren, muss die Funktionsfähigkeit der gewässertypischen Ökosysteme gewährleistet sein. Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind bis zum Jahr 2015 zu erreichen. Eine zweimalige Fristverlängerung bis zum Jahr 2021 beziehungsweise 2027 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sollte gegen die WRRL verstoßen werden, drohen Strafgelder bis zu 900000 Euro für jeden Tag, an dem dieser Verstoß begangen wird. Die Strafe müsste die Landesregierung für das Saarland zahlen. Spätestens zwölf Jahre nach Inkrafttreten der WRRL und von da an im Sechsjahresturnus veröffentlicht die EU-Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie.